Vorsorge

Grundlagen

Die Zukunft sichern, heute an morgen denken!

Bei Fragen rund um die Altersvorsorge, sollte die finanzielle Situation genau analysiert werden. Unbestritten gilt mittlerweile, dass in Zukunft mit der gegenwärtigen Form des Vorsorgesystems der gewohnte Lebensstandard nicht mehr finanzierbar sein wird.

Viele Menschen gehen davon aus, dass Sie zukünftig privat vorsorgen müssen um die Pension geniessen zu können. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten fürs Alter Kapital aufzubauen, alle Varianten haben eines gemeinsam, je früher mit der Vorsorge begonnen wird, desto höher wird das angesparte Kapital sein.

  • Ihre Vorsorgesituation. Wir analysieren sie umfassend
  • Rentenlücken? Wir ermitteln genau auf Basis der zu erwartenden Rente
  • Ihre finanziellen Wünsche und Ziele sind die Grundlage. Wir erstellen eine Finanzstrategie
  • Vorsorgemöglichkeiten unterschiedlichster Art. Wir machen den Beitrags-Rendite-Vergleich für Sie
  • Ihr Bedürfnis nach Vorsorgeprodukten. Wir helfen Ihnen bei der objektiven Auswahl durch unsere Unabhängigkeit und den Preis-Leistungsvergleich von Produktpartnern.

Soziale Sicherheit in der Schweiz: Die zehn Bundesgesetze

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Invalidenversicherung (IV)
Ergänzungsleistungen (EL)
Unfallversicherung (UVG)
Krankenversicherung (KVG)
Militärversicherung (MV)
Erwerbsersatzordnung (EO)
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Berufliche Vorsorge (BVG)
Familienzulagen
Keine Sozialversicherung: die Sozialhilfe

Einflussfaktoren

Demographie

Die Geburtenrate sinkt gleichzeitig werden wir Menschen zunehmend älter, dank Fortschritten in der Medizin und der Lebensqualität. Dies führt zu einer Überalterung der Bevölkerung in der Schweiz. Schätzungen nach entfallen im Jahr 2050 auf einen Rentner nur noch 1,9 Erwerbstätige. Finanzierungsprobleme sind die Folgen, vor allem für die nach dem Umlageverfahren finanzierten Vorsorgesysteme wie die AHV. Weitere Informationen zur demographischen Entwicklung finden Sie beim Bundesamt für Statistik.

Wirtschaftliche Entwicklung

Von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist die soziale Sicherheit in der Schweiz. Um soziale Probleme zu lösen kann Ein starkes wirtschaftliches Wachstum helfen. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts oder des Bruttoinlandprodukts haben Einfluss ob die sozialen Einrichtungen der Schweiz mehr oder weniger stark belastet werden.

Wandel der Lebens- und Arbeitsformen

Mit dem Aufbau der Sozialversicherungen in der Schweiz änderten sich die gesellschaftlichen Normen, traditionelle Familien anderen Lebensgemeinschaften, die gesellschaftliche Stellung der Frau hat sich verbessert und auch das Arbeitszeitmodell hat sich verändert. Die Bedürfnisse nach Sicherheit verlangen nach flexibleren Lösungen der Sozialversicherungen.

Finanzierungsprobleme

Probleme mit der Finanzierung der Sozialwerke, mittel- und langfristig wird befürchtet, dass die nach dem Umlageverfahren finanzierten Vorsorgesysteme durch den demographischen Alterungsprozess, wandelnden Lebensformen sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die Sozialwerke der Schweiz stark bedrohen. Aus diesem Grund steht im Zentrum der politischen Diskussion, die langfristige Sicherung der Finanzierung unserer Sozialwerke.

Finanzierung

Umlageverfahren

Somit finanzieren die heutigen Beitragszahler die heutigen AHV/IV Rentner. Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem die in einem Jahr ausbezahlten Renten durch die im gleichen Jahr eingenommenen Beiträge finanziert werden. Die staatliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung wird in der Schweiz nach dem Umlageverfahren finanziert.

Kapitaldeckungsverfahren

In der Schweiz beruhen die berufliche Vorsorge und die private Vorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem jeder für sich selbst spart. Während der Finanzierungszeit werden persönliche Beiträge angespart und im Leistungsfall als Rente oder Kapital ausbezahlt.

Geschichte

Zielsetzung

Seit 1972 ist die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in Form des Drei-Säulen-Systems in der Bundesverfassung verankert. Die Elemente sind die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge. Das 3-Säulen-Prinzip hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für sich oder die Hinterbliebenen aufrecht zu erhalten.

Steuern

Beiträge

Arbeitnehmer und selbstständig Erwerbende können die für die berufliche Vorsorge geleisteten Beiträge bei den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch der Arbeitgeber kann die Beiträge an die berufliche Vorsorge als Geschäftsaufwand von den Steuern absetzen.

Rentenbezug

Die Renten sind bei den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden grundsätzlich zu 100 % zusammen mit dem übrigen Einkommen steuerbar. Dies gilt für Renten, deren erstmalige Auszahlung nach 2002 begann oder die aus einem Vorsorgeverhältnis sind, dass nach 1986 begründet wurde.

Für Alt-Renten gilt folgende Übergangsbestimmung:

  • Wurden die Renten vollständig aus eigenen Mitteln finanziert, sind sie zu 60 % steuerpflichtig.
  • Wurden die Renten zu mindestens 20 % aus eigenen Mitteln finanziert, sind sie zu 80 % steuerpflichtig.
  • Wurden die Renten zu weniger als 20 % aus eigenen Mitteln finanziert, sind sie zu 100 % steuerpflichtig.

Kapitalauszahlungen

Sowohl der Bund als auch die Kantone erheben auf Kapitalauszahlungen einen tieferen Steuersatz als auf das übrige Einkommen. Bei der Eidgenossenschaft beträgt dieser 1/5 des Tarifs für Alleinstehende oder Verheiratete. Zwischen den Kantonen bestehen grosse Unterschiede.